Haushaltsnahe Dienstleistungen sind steuerlich absetzbar:

Gemäß § 35 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) können Privatleute hierfür bis zu 4.000,- Euro / Jahr von der Steuer absetzen. Konkret werden von den Finanzämtern 20 Prozent der nachgewiesenen Aufwendungen für Arbeitsleistung bis maximal 20.000,- Euro / Jahr anerkannt. Dieser Steuervorteil wird privaten Haushalten für ihre Gartenpflege und -renovierung und für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen gewährt.

Wer etwa die Renovierung seiner Wohnung von einem Handwerker ausführen lässt, kann diese Ausgaben von der Steuer absetzen. Gleiches gilt für die Kosten einer Kinderfrau sowie die Haushaltsreinigung.

Entscheidend ist, dass lediglich die Arbeitsleistung, nicht der Materialeinsatz, angerechnet werden und dass die Dienstleistung im Haushalt des Auftraggebers erfolgt.

Sollten Sie also etwa eine Tagesmutter für Ihre Kinder beschäftigen, so muss diese schon zu Ihnen nach Hause kommen und die Kinder dort betreuen. Geben Sie aber Ihre Kinder im Haus der Tagesmutter ab, zählt dies nicht mehr als haushaltsnahe Dienstleistung.


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Wir sind in der Georg-Schumann-Straße 136 mit einem kleinen Ladengeschäft präsent.

Im Laden werden die Teppichreinigungen durchgeführt. Weiterhin ist dort unser Lager.

Für unsere Kunden wird es besonders angenehm sein, dass wir dann dort auch die Teppiche nach telefonischer Absprache in Empfang nehmen können. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass wir die Teppiche bei unseren Kunden abholen, für das Stadtgebiet Leipzig kostet dieser Service nur 5,00 Euro pro Abholung oder Bringen.